Seit 02.11.2020 gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Seit Inkrafttreten dieser Corona-Verordnung in der ab 02.11.2020 gültigen Fassung ist die Ausübung sportlicher Aktivitäten, an denen zeitgleich mehr als zwei Personen beteiligt sind, die nicht zu einem Haushalt gehören, in allen hierfür vorgesehenen Anlagen und Einrichtungen – unabhängig ob öffentlich oder privat – im November untersagt.

Die öffentlichen Sportstätten und Sportanlagen der Gemeinde Bodnegg müssen also vorerst für den Monat November für die Nutzung durch die Öffentlichkeit und Vereine geschlossen werden. Ausnahmen von der Nutzungsuntersagung sind ausschließlich für die Benutzung von Sportanlagen für gleichzeitig bis zu zwei individualsportlich aktiven Personen gegeben.

Bei Rückfragen zur Corona-Verordnung wenden Sie sich bitte an Hr. Wendelin Spitzfaden (spitzfaden@bodnegg.de oder Tel: 07520 920814).